Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gilt für das Portal hofheim-spart-mit.de und beruht auf § 9 des Hessischen Behindertengleichstellungsgesetzes (HessBGG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Stand der Vereinbarkeit

Dieses Portal ist mit der BITV 2.0 teilweise vereinbar. Die im folgenden Abschnitt genannten Punkte sind noch nicht erfüllt.

Erstellt am [Datum] auf Grundlage einer Selbstbewertung durch die Stadtverwaltung. [Nach einer externen Prüfung diesen Satz ersetzen]

Nicht barrierefreie Inhalte

Diagramme

Die Diagramme auf der Startseite und im Finanz-Dashboard sind Grafiken auf einer Zeichenfläche (canvas). Ihre Werte lassen sich nicht mit der Maus abtasten, wenn Sie die Tastatur benutzen, und die Kurvenverläufe werden von Screenreadern nicht vorgelesen. Als gleichwertige Alternative steht unter jedem Diagramm die vollständige Zahlentabelle („Zahlen als Tabelle"). Die Tabellen enthalten dieselben Daten wie die Grafiken.

Redaktionsbereich

Der interne Bereich unter /admin.html ist nur für Beschäftigte der Stadtverwaltung zugänglich und wurde bisher nicht vollständig auf Barrierefreiheit geprüft.

Noch nicht durchgeführt

  • Eine externe Prüfung nach dem BITV-Prüfverfahren steht aus.
  • Ein Test mit Screenreader-Nutzenden hat noch nicht stattgefunden.
  • Inhalte in Leichter Sprache und in Deutscher Gebärdensprache fehlen. [Nach § 4 BITV 2.0 verpflichtend – Zeitplan festlegen]

Was bereits umgesetzt ist

  • Alle Seiten lassen sich vollständig mit der Tastatur bedienen; der Fokus ist auf jedem Bedienelement sichtbar.
  • Jede Seite beginnt mit einem Sprunglink „Zum Inhalt springen".
  • Die Farbkontraste erfüllen die Stufe AA (mindestens 4,5:1 bei Text, 3:1 bei Bedienelementen); sie wurden rechnerisch überprüft.
  • Statusangaben werden nie allein über Farbe vermittelt, sondern immer zusätzlich als Text.
  • Das Portal funktioniert ohne Cookies und ohne externe Dienste und lässt sich beliebig vergrößern.
  • Wer im Betriebssystem „Bewegung reduzieren" eingestellt hat, bekommt keine Animationen.

Barrieren melden

Sind Ihnen Hindernisse bei der Nutzung aufgefallen oder benötigen Sie eine Information in einer anderen Form? Melden Sie sich – wir helfen weiter und bessern nach.

Kontakt:
[Name der Ansprechperson]
Magistrat der Kreisstadt Hofheim am Taunus, Chinonplatz 2, 65719 Hofheim am Taunus
E-Mail: [E-Mail-Adresse]
Telefon: [Telefonnummer]

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 HessBGG anrufen. Das Verfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Hessische Schlichtungsstelle nach dem HessBGG
[Anschrift und Kontaktdaten der hessischen Schlichtungsstelle eintragen]

Siehe auch Impressum und Datenschutzerklärung.